Grundsteuer - Grundsteuerreform und Neubewertung des Grundvermögens
Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz wurde festgelegt, dass in der BRD auf den 01.01.2022 als Bewertungsstichtag alle Grundstücke im Bundesgebiet für Zwecke der Grundsteuer neu zu bewerten sind. Diese Neubewertung fußt auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. April 2018. Auf den 01.01.2022 (Besteuerungsstichtag) wird sodann mit dem neu ermittelten Wert ein sog. “Grundsteuerwert” festgestellt, der den bisherigen “Einheitswert” ersetzt und der Festsetzung der neuen Grundsteuer ab 2025 zugrunde gelegt wird. Auf die Finanzbehörden aber auch die Grundstücksbesitzer*innen kommt im Rahmen der Neubewertung der Grundstücke im Bundesgebiet eine erhebliche Mehrarbeit zu.
Kurzüberblick
Die wichtigsten Infos zur Grundsteuerreform für Steuerberateranwärter*innen in Kürze:
- Feststellung des “neuen” Grundsteuerwertes auf den 01.01.2022
- Bewertung nach § 218 ff. des Bewertungsgesetzes
- Abgabe der Grundsteuererklärung ab dem 01.07.2022
- Abgabefrist bis zum 31.10.2022
- Festsetzung der neuen Grundsteuer ab 2025